Kleingarten-Verkauf nimmt konkrete Formen an
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- Erstellt am Mittwoch, 18. April 2012 18:27
Vertreter des Landes Sachsen und des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner (LSK) haben sich über Detailfragen des geplanten Flächenverkaufs geeinigt. Das sächsische Landwirtschaftsministerum teilte mit, dass die Regionalverbände des LSK die Flächen zu privilegierten Verkaufsbedingungen erwerben könnten. Nur wenn sie von diesem Recht keinen Gebrauch machten, erhielten die Kommunen und anschließend die Kleingartenvereine die Möglichkeit, auf das nach Ministerumsangaben günstige Verkaufsangebot zuzugreifen.
Rückgabeklausel unter besonderen Bedingungen
130 Kleingartenvereinen will der Freistaat Flächen zum Kauf anbieten.
Vereinbart wurde ferner, bei vorhandenen Altlasten Regelungen zu treffen, die Belastungen der Kleingärtner weitgehend ausschließen. Zudem wurde die bestehende Schutzklausel für das gemeinnützige Kleingartenwesen erweitert. Außerdem bestehe bei einer Aufgabe der kleingärtnerischen Nutzung unter bestimmten Bedingungen auch eine Rückgabemöglichkeit des Grundstücks an den Freistaat, hieß es aus dem Ministerium.
In Sachsen sollen mehr als 100 Kleingartenvereine ihre auf Staatsland liegenden Grundstücke kaufen. Betroffen sind landesweit 130 Kleingartenvereine. Die Größe der Flurstücke soll sich zwischen fünf und 100 Hektar bewegen. Auf den Flächen befinden sich die Parzellen von rund 9.000 Pächtern.
Verkauf landeseigener Kleingartenflächen soll Geld in den Haushalt spülen.
Medienberichten zufolge rechnet die Landesregierung mit einem Verkaufserlös von gut drei Millionen Euro. Als Preis für das jeweilige Grundstück habe das zuständige Bau- und Immobilienmanagement das 15-fache der jeweiligen Jahrespacht festgelegt. Bei den Kleingartenvereinen stieß das Angebot bisher dennoch auf relativ wenig Gegenliebe. Rund 20 betroffene Regionalverbände der Kleingärtner haben nach den Berichten die Offerte bereits abgelehnt.
Für Skepsis sorgten bei den Betroffenen im Vorfeld die vom Freistaat angestrebten Kaufverträge. In diesen soll offenbar festgeschrieben werden, dass der Grund und Boden zeitlich unbefristet Gartenland nach dem Bundeskleingartengesetz bleiben müsse. Ältere Schrebergärtner befürchten hohe Nachzahlungen auf den Kaufpreis, sollte eine Sparte aus Mangel an Mitgliedern einmal aufgelöst werden.
Erst jüngst hatte Sachsens Umweltminister Frank Kupfer die Haltung der Kleingärtner kritisiert. Sei der Kauf einem Verein nicht möglich, böte sich etwa die Möglichkeit, die Grundstücke bei der örtlichen Sparkasse als Sicherheit anzubieten und dafür zinsgünstige Darlehen zu bekommen, erklärte der CDU-Politiker. "Wollen wir nicht" zu sagen und auf das Land zu schimpfen, finde er "billig".
Quelle MDR Sachsen. Zuletzt aktualisiert: 18. April 2012, 13:46 Uhr