GEZ und Kleingarten
Wer muß zahlen und wer nicht?
Zahlen muß, wer im Garten ein Rundfunkempfangsgerät im Sinne § 1 RGebStV ständig vorhält. Entscheidend sind nicht die Gebrauchsgewohnheiten, sondern ob die Inbetriebnahme ohne besonderen technischen Aufwand möglich wäre.
Rundfunkempfangsgeräte in diesem Sinne sind alle Rundfunk- und Fernsehgeräte, aber auch Videorecorder (falls mit eigenem Tuner) und Receiver.
Keine Rundfunkempfangsgeräte in diesem Sinne sind Monitore (dazu gehören auch Fernsehgeräte, deren Tuner in einer Fachwerkstatt entfernt oder für den Empfang untauglich gemacht wurde), DVD-Player (falls ohne eigenen Tuner), Antennenanlagen aller Art (also auch festmontierte SAT-Antennen, analoge und digitale terrestrische Antennen usw.).
Fazit: Eine Anlage, bestehend aus einem Fernseher, dem der Tuner entfernt wurde, und einem DVD-Player, mit der mitgebrachte Movies abgespielt werden, kann ganz legal gebührenfrei im Garten ständig vorgehalten werden.
Zeitweise Nutzung mobiler Rundfunkempfangsgeräte:
Wer in seiner Wohnung GEZ-Gebühren bezahlt, kann Rundfunkempfangsgeräte, die ihrer Bauart nach mobil sind, gem § 5 RGebStV gelegentlich auch außerhalb der Wohnung (also auch im Garten) nutzen. Wesentlich ist, daß es mobile Geräte sind und die Nutzung nur gelegentlich erfolgt.
Beispiele:
- Ein Laptop mit Fernsehempfangskarte wird gelegentlich im Garten genutzt.
- Ein mobiler SAT-Receiver wird gelegentlich an den vorhandenen Monitor angeschlossen.
Wer GEZ-pflichtige Geräte im Garten vorhält, ohne zu zahlen, begeht eine Ordnungswidrigkeit; riskiert also im Falle der Aufklärung die Nachzahlung von GEZ-Gebühren und Ordnungsstrafe.
Gegenüber den GEZ-Beauftragten kann man zwar von seinem Hausrecht Gebrauch machen (braucht sie nicht herein lassen), ist aber zu wahrheitsgemäßer Auskunft verpflichtet.
Aber: Wer lebt schon gern mit dem Bewußtsein, ständig eine Ordnungswidrigkeit zu begehen?
Aktuelle Infos zu kriminellen Machenschaften "freier Mitarbeiter" gibt es hier!
Update: Ab 2013 gilt der RÄStV. Was sich Kleingärtner ändert, steht hier!
Gesetze zu "GEZ und Kleingarten" zum Download gibt es hier.

