Müssen Kleingärtnervereine nach dem BKleingG einem Verband angehören?

Grundsätzlich nein! Maßgebend ist nur das BKleingG. Wenn der Gartenverein den Bedingungen des BKleingG entspricht, hat der Verein die "kleingärtnerische Gemeinnützigkeit".

Satzung, Pachtverträge, Gartenordnung, Bauordnung usw. müssen dieser Bedingung entsprechen (und natürlich auch eingehalten werden). Eine Verbandsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.

Der Beitritt zu einem Verband ist freiwillig. Meist steht darüber etwas in der Satzung und die Mitgliederversammlung entscheidet darüber.

Die Vorteile einer Verbandsmitgliedschaft können sein, daß durch die größere Gemeinschaft und gemeinsames Handeln mehr Durchsetzungskraft zur Wahrung der gemeinsamen Interessen besteht.

Das kann z.B. Unterstützung und Betreuung bei  Rechtsfragen,  Fachberatung,  Gestaltung der Pachtverträge u.a. betreffen. Am besten die Zielsetzungen und die Satzung des Verbandes lesen!

Nachteile einer Verbandsmitgliedschaft:

Verbandsmitgliedschaft kostet immer Geld. Deshalb ist abzuwägen, ob eine Verbandsmitgliedschaft oder professionelle Hilfe im Bedarfsfalle kostengünstiger ist.

Verbände mit mehrstufiger Hierarchie haben meist unflexible Strukturen, die aus verbandsinternen Gründen nicht an die aktuellen Erfordernisse angepaßt werden.

Dabei bleiben die Interessen der Mitgliedsvereine auf der Strecke und die Mitgliedschaft ist "rausgeschmissenes Geld".

Jede Hierarchieebene erfindet eigene restriktive Vorschriften, nur um ihre Daseinsberechtigung nachzuweisen. Wegen überregionaler Gültigkeit sind diese Vorschrifen allgemein enger gefaßt, als für einen einzelnen Verein notwendig wäre.

Beispiel Leipzig (Kreisverband)

- Satzung LSK (9 Seiten)

- Rahmenkleingartenordnung (2 Seiten)

- Satzung Kreisverband (5 Seiten)

- Kleingartenordnung Kreisverband (13 Seiten)

- Bauordnung Kreisverband (7 Seiten)

In der Summe als 36 Seiten "Bürokratie", die zum erfolgreichen "Kleingärtnern" nicht notwendig sind.

Ein Verein mit 435 Mitgliedern zahlt dafür 8.700,00 € Verbandsbeitrag. Jährlich!

Ob eine Verbandszugehörigkeit zweckmäßig ist und der jeweilige Verband "sein Geld wert ist", muß jeder Verein (Mitgliederversammlung) für sich entscheiden.

Austritt ist entsprechend der Satzung des Verbandes möglich, die Mitgliedschaft ist freiwillig!