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GEZ ab 2013
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- Erstellt am Sonntag, 08. April 2012 17:45
Die Rechtslage (Stand 16.12.2011)
Alle Länderparlamente haben dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Damit ist er ratifiziert und tritt ab 01.01.2013 in Kraft.(15. RÄStV). Damit wird die GEZ-Gebühr nicht mehr gerätebezogen, sondern haushaltbezogen (pro Wohnung) erhoben.
Lt. § 3, Abs. 1, Satz 3 gelten Gartenlauben nach § 3, Abs. 2, Satz 2 BKleingG nicht als Wohnung und sind deshalb nicht gebührenpflichtig. Dagegen besteht für Lauben, die nach § 20a, Nr. 7 und Nr.8 BKleingG Bestandsschutz haben, gem. 15.RÄStV Gebührenpflicht. Das wird ausdrücklich noch mal in der Begründung des Gesetzes erläutert.
Zu § 3 heißt es: "...Ausgeschlossen ist damit insbesondere eine Rundfunkbeitragspflicht für sogenannte Lauben und Datschen, in denen typischerweise kein eigener Haushalt eingerichtet ist. Dies ergibt sich aus dem in Bezug genommenen § 3 Abs. 2 Satz 2 des Bundeskleingartengesetzes, demzufolge entsprechende Lauben nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein dürfen. Vor diesem Hintergrund umfasst der Ausnahmetatbestand ausschließlich Bauten, die im Rahmen der Maßgaben des § 3 des Bundeskleingartengesetzes zulässig errichtet worden sind, nicht hingegen aufgrund von Überleitungsvorschriften wie etwa §§ 18, 20a Nr. 7 und 8 des Bundeskleingartengesetzes gleichgestellte oder geduldete Bauten.".
Zur Einführung des Gesetzes gab es 44 Stellungnahmen. Darunter ist keine einzige einer Kleingärtnerorganisation.
Auf eine kleine Anfrage im Bundestag bestätigt die Bundesregierung mit Datum 15.12.2011 die Gesetzeslage und damit indirekt die Gebührenpflicht für Lauben gem. § 20a BKleingG.
Soweit die Rechtslage.
Fazit: Keine einzige Kleingärtnerorganisation hat zum Gesetzgebungsverfahren Stellung genommen und alle Länderparlamente haben (wohlwissend, was das für Kleingärtner in den neuen Bundesländern bedeutet), dieses Abzockegesetz durchgewinkt. Der Ausdruck "Abzocke" ist berechtigt, weil Lauben gem. §20a BKleingG den gleichen Restriktionen (..nicht zum dauerhaften wohnen geeignet) unterliegen und nach RÄStV plötzlich eine Wohnung sind. Kleingärtner haben eben keine Lobby!
Fragt also Euren Kleingärtnerverband nach der Rechtsgrundlage für die großen Sprechblasen, daß er angeblich den Kleingärtnern geholfen hat. Möglicherweise sind die Sprechblasen nur noch Seifenblasen, wenn am 01.01.2013 der RÄStV in Kraft tritt.
Ein weiterer Kommentar zum Thema
Wer hat die doppelte GEZ-Gebühr in das Gesetz formuliert? Das muß doch protokolliert sein.
Gesetze zu "GEZ und Kleingarten" gibt es hier zum Download









